Ejerbolig (Eigentumswohnung)
Ein „ejerbolig“ kann sowohl eine Wohnung, als auch ein Haus unterschiedlicher Art sein. Der Besitz eines „ejerbolig“ beinhaltet nicht nur das Recht, in dem entsprechenden Haus oder der Wohnung zu leben, sondern auch einen Anteil an der Gesellschaft, die das Gebäude besitzt. Im Gegensatz zu Mietwohnungen (lejebolig), hat der Besitzer eines Eigenheimes mehr Feiheiten und kann das Objekt auch vermieten.
