Erlaubnis des Justizministeriums (Ausländer)

Wenn Sie ein EU-Staatsbürger sind, dürfen Sie ohne vorherige Genehmigung Immobilien in Dänemark erwerben. Nicht-EU-Bürger müssen ein Dokument vom Justizministerium ausstellen lassen, bevor sie jegliche Immobilien in Dänemark erwerben können und müssen zudem bestätigen, dass das Objekt auch ihr Wohnsitz über das gesamte Jahr sein wird.

Nicht-EU-Bürger müssen darüber hinau über eine gültige Aufenthalts- oder Geschäftsgenehmigung verfügen, um Immobilien in Dänemark zu erwerben. Wenn Sie für mindestens fünf Jahre in Dänemark gelebt haben, benötigen Sie keine Aufenthaltsgenehmigung, um Eigentum zu kaufen. EU-Bürger, die in Dänemark arbeiten, brauchen ebenfall keine Aufenthaltsgenehmigung.

In jedem Fall sollte die Zivilrechtsabteilung des dänischen Justizministeriums im Voraus (Justitsministeriet) kontaktiert werden.