Verträge und Rechte
Wenn Sie Unterkünfte in Dänemark mieten möchten, müssen Sie einen Mietvertrag unterzeichnen, der die Bedingungen und Konditionen Ihres Aufenthaltes zusammenfasst. Zudem ist es wichtig, dass SieIhre Adresse beim Nationalen Meldeamt, in Dänisch „Folkeregistreret“, registrierst.
Mietverträge können befristet oder unbefristed sein. In der Regel ist der Mietzeitraum nicht befristet. In manchen Fällen werden Objekte aufgrund persönlicher Umstände des Vermieters allerdings nur über eine befristete Zeit vermietet.
Befristete Mietverträge:
Im Falle eines befristeten Mietvertrages darf weder der Mieter noch der Vermieter, sofern nicht anders vertraglich festgelegt, das Mietverhältniss ausserhalb des festgelegten Mietzeitraumes kündigen. Allerdings hat der Mieter die Möglichkeit, den Grund für die befristete Vermietung vor Gericht (Boligretten) in Frage zu stellen. Sollte das Gericht den vom Vermieter angegebenen Grund nicht also ausreichend einschätzen, wird das Mietverhältnis automatisch als unbefristet angesehen.
Unbefristete Mietverträge:
Diese Vertragsart gilt für Langzeit-Mietverhältnisse ohne Befristung. Das Mietverhältnis kann vom Mieter mit drei Monaten Kündigungsfrist beendet werden. Der Vermieter dagegen darf den Vertrag nur basierend auf bestimmten Bedingungen kündigen, die ausdrücklich im Lejeloven festgelegt sind. Eine fristlose Kündigung ist nur zulässig, sollte eine oder mehrer der Vertragsbedingungen gebrochen worden sein, z. B. wenn die Miete nicht fristgerecht bezahlt wurde.
Im Streitfall zwischen Mieter und Vermieter können Mieter die Dänische Vermieter Vereinigung (Lejernes Landsorganisation – LLO) kontaktieren. Mieter sind grundsätzlich relativ gut geschützt unter dem dänischen Gesetz, doch bei Problemen in Verbindung mit Mietverhältnissen oder Ausgrenzung bietet die LLO beratende Unterstützung an.
