Was Sie beachten sollten
Mietverträge in Dänemark
Wenn Sie in Dänemark zur Miete wohnen möchten, müssen Sie einen Mietvertrag unterschreiben, in dem die Rahmenbedingungen des Mietverhältnisses zusammengefasst sind.
Sowohl der Vermieter als auch der Mieter haben Rechte und Pflichten, die im dänischen Mietgesetz, Lejeloven, aufgeführt sind. Dieses beinhaltet unter anderem Richtlinien zur Kündigungsfrist, die normalerweise 3 Monate für den Mieter beträgt. Der Vermieter darf nicht ohne Grund von einem auf den anderen Tag verlangen, dass Sie die Wohnung aufgeben.
Sollten Sie eine Wohnung im Sozialwohnungsbereich mieten, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, einen schriftlichen Mietvertrag zu haben. Für Wohnungen, die von Privat vermietet werden, ist dies nicht vorgeschrieben. Allerdings wird es dringend empfohlen, dennoch einen schriftlichen Vertrag vom Vermieter ausstellen zu lassen. Stimmt der Vermieter einem schriftlichen Mietvertrag nicht zu, sollten Sie in jedem Fall seine Vertrauenswürdigkeit in Frage stellen.
In Mietverträgen in Dänemark sollten die folgenden Elemente enthalten sein:
Name und Adresse des Vermieters
Name und Adresse des Mieters
Datum für den Beginn der Mietperiode
Laufzeit des Vertrages und Verlängerungsbedingungen
Höhe der Miete und Bedingungen für Mietänderung oder -erhöhung
Zahlungsart
Höhe und Form der Anzahlung
Objektart
Beschreibung von Gemeinschaftsflächen in Wohnung und Gebäude
Beschreibung des Objekts (Anzahl Zimmer, Stellplatz, Garten, Kellerraum)
